01.09.2015
Die Getreideernte 2015 ist beendet.
Auf dem Bild wird das letzte Stroh geborgen…..
Allerdings sollte man mit diesem Gespann öffentliche Wege meiden………23
Rundballen mit 1,80m Durchmesser lassen sich so nicht verkehrssicher
transportieren…..
Katerstimmung auf dem Betrieb……..
Grund sind die
Auswirkungen einer vom Kreis Coesfeld erstmals am 16.06.2014 durchgeführten
Umweltinspektion auf unserem landwirtschaftlichen Betrieb. Dabei wird unter
anderem geprüft, ob die technischen Vorrichtungen des Betriebes für den
ordnungsgemäßen Umgang mit wassergefährdeten Stoffen wie Gülle, Stalldung,
Diesel, und Pflanzenschutzmittel geeignet sind.
Soweit so gut!
Darüber hinaus
forderte der Prüfer Bestandsverzeichnisse über die Viehhaltung auf dem Betrieb,
die ihm breitwillig zur Verfügung gestellt wurden.
Bei der
Interpretation der genehmigten Tierplätze und Produktionsverfahren gibt es nun
erhebliche Differenzen mit der Behörde, die dazu führen werden, dass wir eine
neue Umweltverträglichkeitsprüfung beantragen müssen.
Der Sachverhalt:
Wir besitzen eine
Genehmigung für das Halten von 1450 Mastschweinen auf unserer Hofstelle.
Tatsächlich werden jährlich zwischen
3700 - 4200 Mastschweine verkauft. Rechnet man nun mit 2,8 Umtrieben
(siehe Auswertungen zum Produktionsverfahren Schweinemast der
Landwirtschaftskammer sind das 4060 verkaufte Tiere/Jahr, die durchschnittlich
mit 1450 Tierplätzen produziert werden können.
Die
Behörde weigert sich, produktionsbedingte Spielräume in der Belegung der Ställe
zuzulassen, die wir aber benötigen, um am Markt zu bestehen. In unserem Fall
halten sich kurzfristige (1)Über –und Unterbelegung der Ställe die Waage, die
Jahresmenge der erzeugten Tiere ist plausibel zur genehmigten Tierplatzzahl.
Wir erzeugen nicht mehr Immissionen als genehmigt.
Wir besitzen
weiterhin eine Erlaubnis zum Halten von 170 Mastrindern. Dazu muss man wissen:
Mastrinderproduktion ist ein Verfahren in dem
überwiegend männliche Tiere ab einem Gewicht von 80 kg bis zum Endgewicht von ca 700 kg gehalten werden. Die Haltung der Tiere in dem
Gewichtsbereich von 80 kg – 200 kg ist risikobehaftet, weil die Tiere in dieser
Phase sehr anfällig für Krankheiten jeglicher Art sind. Es ist ein hoher
täglicher Einsatz in Form von Tierkontrolle und Bestandspflege vonnöten.
Außerdem ist es ein Vorteil, wenn die Jungtiere auf Stroh gehalten werden. Wir
verfügen über derartige Ställe und kommen mit den Anforderungen gut zu recht.
Es gibt aber Berufskollegen, die das Risiko scheuen und Tiere ab ca 200 kg einstallen. So hat innerhalb eines Verfahrens
eine schleichende Arbeitsteilung stattgefunden.
In der HIT Datenbank
werden Tierzu-abgänge erfasst und am Ende des Wirtschaftsjahres
wird ein durchschnittlicher Tierbesatz in Form von GV (Großvieheinheiten, 1GV=
500 kg Lebendgewicht) für jeden Betrieb berechnet. Wir halten anstelle von 170
schweren Fleckviehbullen derzeit 450 Tiere im Alter von 80 kg – 180 kg und
halten damit 130 GV auf der Hofstelle.
Wir erzeugen mit
unserer Jungviehhaltung nicht mehr Immissionen als durch die genehmigte
Mastrinderhaltung abgedeckt wäre.
Es war uns leider nicht möglich, den
Umweltbehördenmitarbeitern den Zusammenhang zwischen Mastrinderhaltung und
unserer Jungviehaufzucht zu vermitteln.
Man stuft unser
Verfahren als „Kälbermast“ ein, die
illegal betrieben wird. Die Behörde hat Anzeige bei der Staatsanwaltschaft
Münster erstattet und uns eine
Ordnungsverfügung geschickt, die ein Aufstallen von Kälbern untersagt.
Wir sehen sehr wohl
die formalen Schwächen zwischen den erteilten Genehmigungen aus dem Jahr 2005
und dem heutigen Istzustand und möchten das mit einer
neuen Antragsstellung korrigieren.
Eine Immisionsüberschreitung
bzw. Gefährdung der Umwelt sehen wir nicht.
Fazit:
Die Umweltbehörde
des Kreis Coesfeld zerschlägt auf Grund formaler Unstimmigkeiten unsere
Betriebsstruktur und Absatzwege und gefährdet ohne Not die Existenz unseres
Betriebes.
(1)Anmerk. Überbelegung bezieht sich nur auf baurechtliche Belange.
Tiere haben zu jeder Zeit mehr Platz, als gesetzlich vorgeschriebenen. Siehe Bilder HP.